EuGH kippt Privacy-Shield

Der EuGH hat das Privacy-Shield Abkommen, eines der verfügbaren Grundlagen für die legale Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, gekippt. Für Unternehmer, die Auftragsverarbeiter mit Sitz, Mutterkonzern, oder Datenspeicherung in den USA nutzen, gilt es nun diese Anbieter zu überprüfen. Sollte das Privacy-Shield als Grundlage für eine Daten-Übermittlung ins Drittland gedient haben, gilt es eine alternative Grundlage zu finden. Da dies im Bezug auf die Vereinigten Staaten derzeit sehr schwierig ist, empfehlen wir längerfristig die Umstellung auf rein europäische Anbieter.

Update 29.7.20:
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat ein aufschlussreiches FAQ zum EuGH Urteil veröffentlicht (derzeit nur in englischer Sprache abrufbar).


Diesen Beitrag teilen: