Die vielfältigen Auswirkungen der DSGVO | Türschilder
Als vieldiskutierte Gesetzesänderung kann man bei der DSGVO auch mit einer Vielzahl bisher nicht bedachter, eventuell sogar kurioser Auswirkungen rechnen. Aktuell medial prominent ist die anscheinende Auswirkung der DSGVO auf Namensschilder and Türklingeln. Nach einer Datenschutz-Beschwerde eines Mieters hat Wiener Wohnen angekündigt bis Jahresende alle Namensschilder an den Türklingeln zu entfernen und durch anonyme Top-Nummern zu ersetzen. Für Hausverwaltungen bzw. Vermieter bieten sich im Rahmen der Geheimhaltungspflicht auch andere Möglichkeiten, so kann zum Beispiel im Rahmen des Mietvertrages abgefragt werden, ob vom Mieter die Anbringung des Namens an der Türklingel erwünscht ist oder nicht.
Update 19.10.2018:
Ein Sprecher der EU-Behörde hatte inzwischen in Brüssel erklärt, dass die DSGVO diesen Bereich nicht reguliert. Deutsche Datenschützer haben der Einschätzung der Anwendbarkeit der DSGVO in diesem Fall ebenfalls widersprochen, nachdem der Wiener Wohnen Fall auch in Deutschland für Verunsicherung gesorgt hat.
Wiener Wohnen wird trotzdem die Namensschilder gegen Top-Nummern tauschen, danach steht es jedem Mieter frei den eigenen Namen anzubringen. Für Vermieter und Hausverwaltungen ist dies zukünftig vermutlich die einfachste und konfliktfreiste Variante. Auch bei Mieterwechsel wird dadurch schließlich der Aufwand reduziert. Der Tausch seit Jahren bestehender Namensschilder erscheint aber weiterhin unnötig.
Links:
orf.at | Namensschilder: Auch Privatvermieter gefordert
derStandard.at | DSGVO: Nicht nur Wiener Wohnen muss Namensschilder entfernen
orf.at | „Wiener Wohnen“: Tausch der Schilder bleibt
Zeit online | Wenn der Mieter es will, soll Name auf dem Klingelschild weg