E-Privacy Verordnung

E-Privacy Verordnung

Die E-Privacy Verordnung knüpft an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an und soll den Schutz der Privatsphäre im Bereich digitale Medien und elektronische regeln. Gemeinsam mit der DSGVO soll am 25.Mai 2018 auch die neue E-Privacy Verordnung in Geltung treten. Am 26. Oktober 2017 wurde sie mit 318 zu 280 Stimmen im Europäischen Parlament verabschiedet, die Zukunft wird zeigen, ob sie bis Mai dieses Jahres tatsächlich vollständig ausverhandelt ist.

Cookies:

In Zukunft ist für das Setzen eines Cookies das ausdrückliche Einverständnis des Nutzers notwendig. Eine eingeschränkte Benutzbarkeit einer Webpage, wenn das Setzen von Cookies nicht zugelassen wird, ist im Rahmen der E-Privacy Verordnung ebenfalls nicht zulässig. Ohne Zustimmung dürfen allerdings Cookies gesetzt werden, wenn dies technisch notwendig ist: zum Beispiel zur Speicherung von Artikel im Warenkorb eines Online-Shops.

Browser-Voreinstellung:

Die Zustimmung zu bzw. Ablehnung von Cookies soll in Zukunft nicht mehr durch Klicken auf einzelne Banner erfolgen, sondern bereits über eine Voreinstellung im Browser definiert und kommuniziert werden. Im Sinne von privacy-by-default müssen Browser in der Grundeinstellung Cookies ablehnen.

End-to-End-Verschlüsselung:

Anbieter von Kommunikationsdiensten (z.B.: WhatsApp) müssen in Zukunft eine End-to-End-Verschlüsselung der Kommunikationen als Schutzmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe sicherstellen.

Unerbetene elektronische Kommunikation:

Zum Beispiel Anrufe zum Zwecke der Direktwerbung sind entsprechend der E-Privacy Verordnung nicht zulässig – hier ergeben sich keine Änderungen im Verhältnis zur bestehenden Rechtslage in Österreich.

 

Bild via Flickr(g4ll4is), CC-Lizenz


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