50 Millionen Euro DSGVO-Strafe für Google!
Wegen zwei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung hat die französische Datenschutzbehörde CNIL eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro gegen die Google LLC verhängt.
Schon seit 25. Mai, also dem Tag der Einführung der DSGVO, wurde ermittelt. Unteranderem wegen einer Beschwerde der österreichischen Datenschutzorganisation NYOB. Sie bemängelte das Fehlen einer DSGVO-konformen Rechtsgrundlage für Googles Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit personalisierter Werbung. CNIL stimmte dem nun zu. In einem Schreiben vom 21.01.2019 veröffentlichte die Behörde ihre Entscheidung.
Intransparente Datenschutzerklärung
Der erste Verstoß gegen die DSGVO ergibt sich aus Googles Verfehlen seinen Usern eine transparente Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen.
Einerseits, weil es oftmals „5 oder 6 Handlungen“ (also Klicks) bedarf um an die relevanten Informationen in der Erklärung zu gelangen und andererseits, weil die Informationen selbst oft zu vage sind, um den User ausreichend über die Zwecke der Verarbeitung aufzuklären.
Einwilligung mit Haken
Jede Verarbeitung von Daten bedarf einer Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 bzw. Artikel 9 der DSGVO. Google stützt Teile seiner Verarbeitungstätigkeiten auf die Grundlage einer Einwilligung. Diese muss gemäß Grundverordnung allerdings freiwillig, für einen bestimmten Zweck, in informierter Weise und als unmissverständliche Willensbekundung abgegeben werden.
Dies ist bei Googles Einwilligungen nicht der Fall. So sind zum Beispiel die Datenschutz-Einstellungen für personalisierte Werbung hinter einer „Mehr Optionen“ Schaltfläche „versteckt“ und die dort befindlichen Kästchen sind vorangehakt.
Fazit
Was die Verstöße gemeinsam haben ist also nicht, dass gewisse Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes gänzlich fehlen, sondern, dass sie nicht korrekt umgesetzt wurden. Wenn Sie sich vergewissern wollen, ob die Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen korrekt umgesetzt wurden oder Sie noch nach gesetzeskonformen Lösungen suchen, stehen wir im Rahmen unseres Pick-Our-Brains-Paktes Rede und Antwort.